- Belastungsprinzip
- Begriff der deutschen Finanzstatistik. Beim B. werden Ausgaben einer ⇡ Gebietskörperschaft von der Einnahmeseite her bereinigt, d.h. Darlehensrückzahlungen und Zuweisungen von anderen Gebietskörperschaften werden von der Ausgabensumme abgezogen (Erfüllungsprinzip); man erhält die Nettoausgaben. Die Bereinigung ist notwendig, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Lexikon der Economics. 2013.