Belastungsprinzip

Belastungsprinzip
Begriff der deutschen Finanzstatistik. Beim B. werden Ausgaben einer  Gebietskörperschaft von der Einnahmeseite her bereinigt, d.h. Darlehensrückzahlungen und Zuweisungen von anderen Gebietskörperschaften werden von der Ausgabensumme abgezogen (Erfüllungsprinzip); man erhält die Nettoausgaben. Die Bereinigung ist notwendig, um Doppelzählungen zu vermeiden.

Lexikon der Economics. 2013.

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